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Finanzielle Hilfen

Bildungs- und Teilhabepaket

Ganz egal, ob du noch in der Schule bist, eine Ausbildung beginnen oder deinen Schulabschluss nachholen möchtest - es stehen dir dafür verschiedene finanzielle Hilfen zur Verfügung.

Deine Eltern können einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen, wenn sie:

  • Bürgergeld oder Sozialgeld,
  • Sozialhife,
  • Wohngeld,
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

bekommen.

Schulabschluss nachholen (2. Bildungsweg)

BaföG (Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) gibt es nicht nur für Studentinnen und Studenten. Auch Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulabschluss nachholen, können BAföG erhalten, nämlich das „Schüler-BAföG“. Erkundige dich am besten beim zuständigen Schulamt des Landkreises Mansfeld-Südharz. Dort kannst du dich über das „Schüler-BAföG“ informieren und auch deinen Antrag stellen.

Wenn du keinen Anspruch auf BAföG hast oder wenn das Geld allein nicht ausreicht, gibt es eine Alternative: den Bildungskredit.

Wer keine finanzielle Förderung erhalten kann oder will, muss das Nachholen seines Schulabschlusses selbst finanzieren. Ein Tipp: du kannst die entstehenden Kosten steuerlich geltend machen. Das Finanzamt erkennt in der Regel die Kosten für Kurse und Lehrgänge der beruflichen Fort- bzw. Weiterbildung an. Und noch ein Tipp: manchmal gewähren auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Zuschüsse.

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