Dein
Start ins
Berufs-
leben

Jobaufnahme

Du hast einen Job gefunden? Super! Hier geben wir dir Tipps, was du alles beachten musst, wenn du einen (neuen) Job anfängst. Denn spätestens mit dem Start ins Berufsleben übernimmst du jetzt die volle Verantwortung für dein Leben.

Wenn du bisher noch nicht selbst versichert warst, musst du das jetzt vornehmen. In Deutschland ist man dazu verpflichtet. Denn jeder hat laut Grundgesetz ein Recht auf soziale Sicherheit, die dich schützen soll, falls du durch Krankheit oder Unfall, wegen Arbeitslosigkeit, Alter oder Behinderung in eine persönliche Notlage gerätst. Die sogenannte gesetzliche Sozialversicherung umfasst 5 Bereiche:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung

Spätestens zu Beginn deines Jobs muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber wissen, bei welcher Krankenkasse du versichert bist. Sie/er meldet dich bei der Krankenkasse an, die du dir selber aussuchen kannst. Die Krankenkasse gibt die Meldung dann automatisch an die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und die Unfallversicherung weiter.

Verfügst du bereits über eine Sozialversicherungsnummer, dann teil diese bitte deiner Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber umgehend mit. Hast du noch keine Sozialversicherungsnummer, wende dich an den Rentenversicherungsträger. Von diesem erhältst du einen Sozialversicherungsausweis mit deiner persönlichen Sozialversicherungsnummer, die du dein ganzes Leben lang behältst. Der Sozialversicherungsausweis wird dir per Post zugeschickt und du musst ihn gut aufbewahren, er ist sehr wichtig.


Checkliste für die Jobaufnahme

wenn bisher noch nicht erfolgt:

  • Krankenkasse aussuchen
  • Girokonto einrichten

auf jeden Fall:

  • Krankenkasse der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber mitteilen
  • der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber deine persönliche Identifikationsnummer (Steuer-ID), Geburtsdatum und Religionszugehörigkeit mitteilen
  • über staatliche Fördermöglichkeiten informieren und gegebenenfalls einen Antrag stellen, zum Beispiel für Umzugskosten (Achtung: Anträge müssen vorab eingereicht werden!)
  • die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber nach vermögenswirksamen Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge fragen
  • eventuell bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter abmelden
  • bei Umzug beim Einwohnermeldeamt ummelden

Die Kosten für die Sozialversicherung teilen sich deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber und du. Die Versicherungsbeiträge werden von deinem Lohn durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber einbehalten und direkt an die Krankenkasse für die Sozialversicherung gezahlt. Nur wenn du weniger als 325 Euro im Monat verdienst, übernimmt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den vollen Sozialversicherungsbeitrag (Geringverdienergrenze). Wenn du deinen Job einmal verlierst, zum Beispiel weil die Firma schließt, dann meld dich umgehend bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, um deinen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Neben den gesetzlichen Sozialversicherungen gibt es auch eine große Anzahl von privaten Versicherungen. Überleg welche Versicherung du brauchst und lass dich dazu fachlich beraten! 

Wenn du vor Beginn deines Jobs bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet warst, vergiss nicht, dich dort abzumelden.

Das steht bei uns an!

03 Apr

Girls`Day und Boys`Day am 03.04.2025

Schülerinnen und Schüler erhalten die Chance, fernab von Rollenklischees berufliche Vielfalt in Unternehmen zu erleben.

Wir sind für dich da!

* Wir benötigen deine Angabe, um dir antworten zu können.